Die Polizei prügelte, die DemonstratInnen wurden angeklagt

Erster Strafprozess endete mit ersten FreispruchEin Strafprozess nach der Polizeigewalt-Aktion bei der „KPÖ“-1.-Mai-Demonstration in Linz wurde eingeleitet. Interessanterweise wurde gegen DemonstrantInnen wegen Vermummung und Widerstand gegen die Staatsgewalt Anklage erhoben, aber nicht gegen die provozierenden und prügelnden Polizisten.
Ein Strafprozess nach der Polizeigewalt-Aktion bei der „KPÖ“-1.-Mai-Demonstration in Linz wurde eingeleitet. Interessanterweise wurde gegen DemonstrantInnen wegen Vermummung und Widerstand gegen die Staatsgewalt Anklage erhoben, aber nicht gegen die provozierenden und prügelnden Polizisten.
Der erste Strafprozess hat am Freitag im Landesgericht mit einem Freispruch für einen Demonstranten geendet. Dem freigesprochenen 29-Jährigen Hansi E. hatte die Anklage im Prozess vorgeworfen, er habe sich bei der Kundgebung gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen. In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.
Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger Rene Haumer legte unter anderem Videos vor. Darauf waren weder Vermummte, noch dass Hansi E. aufgefordert worden war, sich auszuweisen oder aktiven Widerstand gegen die Polizei leistete, zu sehen. Der Richter ortete zudem etliche Ungenauigkeiten im Aktenvermerk der Polizei und während der Befragung einzelner Beamter im Zeugenstand kam es zu Widersprüchen zwischen den Aussagen, schriftlichen Aufzeichnungen und Beweismaterial – daher der Freispruch des Demonstranten.
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

