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Freitag, 03. September 2010, 21:45 Uhr

Die Polizei prügelte, die DemonstratInnen wurden angeklagt

Sonstige InfosErster Strafprozess endete mit ersten Freispruch
Ein Strafprozess nach der Polizeigewalt-Aktion bei der „KPÖ“-1.-Mai-Demonstration in Linz wurde eingeleitet. Interessanterweise wurde gegen DemonstrantInnen wegen Vermummung und Widerstand gegen die Staatsgewalt Anklage erhoben, aber nicht gegen die provozierenden und prügelnden Polizisten.

Ein Strafprozess nach der Polizeigewalt-Aktion bei der „KPÖ“-1.-Mai-Demonstration in Linz wurde eingeleitet. Interessanterweise wurde gegen DemonstrantInnen wegen Vermummung und Widerstand gegen die Staatsgewalt Anklage erhoben, aber nicht gegen die provozierenden und prügelnden Polizisten.

Der erste Strafprozess hat am Freitag im Landesgericht mit einem Freispruch für einen Demonstranten geendet. Dem freigesprochenen 29-Jährigen Hansi E. hatte die Anklage im Prozess vorgeworfen, er habe sich bei der Kundgebung gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen. In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.

Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger Rene Haumer legte unter anderem Videos vor. Darauf waren weder Vermummte, noch dass Hansi E. aufgefordert worden war, sich auszuweisen oder aktiven Widerstand gegen die Polizei leistete, zu sehen. Der Richter ortete zudem etliche Ungenauigkeiten im Aktenvermerk der Polizei und während der Befragung einzelner Beamter im Zeugenstand kam es zu Widersprüchen zwischen den Aussagen, schriftlichen Aufzeichnungen und Beweismaterial – daher der Freispruch des Demonstranten.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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Die Polizei prügelte, die DemonstratInnen wurden angeklagt
Autor: robin am Sonntag, 14. Juni 2009, 21:47 Uhr
JEDE, auch REAKTIVE körperliche (Gegen-)Bewegung unterliegt in Österreich bei einer Festnahme dem Strafgesetz, und wird bei Bedarf als Widerstand gegen die Staats-GEWALT ausgelegt - und endet meistens bzw. mindestens mit einer Vorstrafe...

Diese und weitere gesetzliche Grundlagen bilden das Fundament, auf dem sich bequem und unerkannt Machtpolitik betreiben lässt -und mit dem man vor allem dann jede berechtigte, kritische Emotionalität kriminalisieren kann. (Apropos :"Unrechtsstaat"...)..

Das erklärt auch, warum in dieser Hinsicht eine menschenverachtende Hitler-Gesetzgebung aus dem 2.Weltkrieg über 60 Jahre aufrecht erhalten wurde : Das ÖSTERREICHISCHE Polizeigesetz...

Aber es gibt auch Zeugnis über politische Verhältnisse, die sich trotz ihrer theatralischen Scheinheiligkeit gerade in solchen Fällen als das zeigen, was sie in Wirklichkeit - und letztlich sind...


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robin