|
Willkommen bei imZoom.info Mittwoch, 08. September 2010, 10:40 Uhr
| Gast: derpradler |
 |
Montag, 30. November 2009, 10:43 Uhr (5241 Mal gelesen) |
|
|
|
|
Laut EU dürfen die Pensionen erst am 1. des nachfolgenden Monats überwiesen werden. Die Betonung liegt auf überwiesen. Bis jetzt wurden die Pensionen ein/zwei Tage vor dem 1. des Nachfolgemonats überwiesen, aber Datum der Freistellung war der 1. des Monats.
Da die Pensionen aber im Nachinein ausbezahlt werden, wäre der letzte des Monats, der Tag an dem die Pensionen fällig gestellt werden müßten.
Auf meine Anfrage bei der Pensionsversicherung erhielt ich von einem Herrn Kurz die spöttische Antwort: "Rufen`s in Brüssel an"!
|
| |
|
|
|